Seit dem 1. Juli 2025 werden Gemeindeverordnungen in Oberösterreich rechtsverbindlich und authentisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (www.ris.bka.gv.at) kundgemacht, was sie rechtskräftig macht und die bisherige Kundmachung an der Amtstafel für diesen Zweck ersetzt. Zusätzlich werden seit diesem Datum auch bezirksverwaltungsbehördliche Verordnungen der oberösterreichischen Statutarstädte in einer eigenen RIS-Anwendung veröffentlicht. Für die Suche nach Kundmachungen nutzen Sie folgenden Link:
- Nur die Kundmachung im RIS macht die Verordnung rechtsverbindlich.
- Die Amtstafel bleibt weiterhin erhalten und dient der allgemeinen Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit.