Die Gewährung des Zuschusses steht noch unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Damit ein Zuschuss berücksichtigt werden kann, ist von den Erziehungsberechtigten jedoch im Vorhinein ein entsprechendes Ansuchen bei der Gemeinde Weyregg einzubringen.
Dies betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler, die private Schulen (Franziskusschule) besuchen bzw. ein 9. Schuljahr (Don Bosco, ORG etc.) absolvieren und für die ein Gastschulbeitrag anfällt.
Das Ansuchen ist spätestens bis 15. Oktober 2026 bei der Gemeinde Weyregg einzubringen (formlos) und muss jedes Jahr neu gestellt werden!
Wir bitten um rechtzeitige Einbringung des Ansuchens, da eine nachträgliche Antragstellung nicht berücksichtigt werden kann.