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Freizeitwohnungen bis zu 50 m2 Nutzfläche: 86,40 € pro Jahr
Freizeitwohnungen über 50 m2 Nutzfläche: 129,60 € pro Jahr
Zuschlag für Freizeitwohnungen bis zu 50 m2 Nutzfläche: 129,60 € pro Jahr (150% der Freizeitwohnungspauschale)
Zuschlag für Wohnungen über 50 m2 Nutzfläche: 259,20 € pro Jahr (200% der Freizeitwohnungspauschale)