ACHTUNG – HINWEIS Aktivitäten Firma Ecoappcloud GmbH

 

Es haben uns mehrfach Meldungen erreicht, dass Vertreter eines Unternehmens mit dem Firmennahmen „Ecoappcloud GmbH“ im Gemeindegebiet Weyregg unterwegs sind. 

 

Diese Vertreter der Firma Ecoappcloud GmbH vermitteln offenbar im Zuge von „Anbahnungsgesprächen“ den Eindruck, dass sie im Auftrag der Gemeinde Weyregg handeln bzw. von der Gemeinde Weyregg beauftragt wurden und eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde stattfindet.

 

Dazu stellt die Gemeinde Weyregg am Attersee folgendes klar: 

 

Die Gemeinde Weyregg am Attersee hat die Firma Ecoappclaud GmbH in keiner Art und Weise beauftragt irgendwelche Art von Werbung oder sonstige Aktivitäten durchzuführen. Die Gemeinde Weyregg steht in KEINEM Vertragsverhältnis mit der Firma Ecoappcloud GmbH.

 

Die Betreiber der Firma „Ecoappcloud GmbH“ handeln auf eigene Rechnung und sind ohne Auftrag der Gemeinde Weyregg am Attersee tätig!

Lechner Josef und Walpurga

Branchen

Fangfrische Fische aus dem Attersee erhalten Sie beim Fischermeister Lechner. Als Spezialität gelten die geräucherten Reinanken und Saiblinge.

FISCHEREIREVIER ATTERSEE Obmann Josef Lechner, Steinwand 32, 4852 Weyregg

Das Fischereirevier Attersee hat folgende Schonzeiten für 2004 beschlossen:

Reinanken: 1. Nov. 2003 bis 3 1. Jän. 2004 (bzw. 1. Nov. 2004 bis 3 1. Jänner 2005) Inhaber einer gültigen Laichffangbewilligung dürfen in dieser Zeit die Fischerei mit Netzen ab 50 mm Maschenweite ausüben.

Ab 1. Dez. 2003 bis 3 1. Jänner. 2004 darf mit einer gültigen Laichfangbewilligung mit Netzen von 36 mm Maschenweite gefischt werden. Nach § 2 Abs. 2 der Atterseefischereiverordnung dürfen dabei maximal 8 Netze verwendet werden.

1. Feb. bis 15. Mai 2004 In dieser Zeit ist das Fischen mit Netzen mit einer Maschenweite von 36 mm generell verboten.

Saiblinge: generelles Fangverbot: 1. Nov. bis 20. Nov. 2004 und 1. Jän.. bis 3 1. Jan.. 2004 und 1. Jun. bis 30. Jul. 2004

Hechte: 1. Jän.. bis 15. Mai 2004

Während dieser Zeit ist das Fischen mit Angelruten und Legschnüren verboten. Legschnüre müssen bis spätestens 3 1. Dezember 2003 aus dem See entfernt werden.

Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, dass Legschnüre senkrecht zum Ufer gelegt werden müssen und TÄGLICH zu kontrollieren sind. Die Länge der einzelnen Schnüre sowie die Anzahl der Haken ist einzuhalten. Inhaber einer gültigen Laichfangbewilligung dürfen die Fischerei mit Netzen ab 60 mm Maschenweite ausüben. Anträge für die Erteilung einer Laichfanggenehmigung miissen bis 31. Dezember 2003 beim Obmann eingebracht werden. ACHTUNG: unbedingt Stückzahlen angeben! Weiters wird dringendst darauf hingewiesen, unbedingt die Schonzeiten, Anzahl der Netze und Maschenweiten einzuhalten!!! Petri Heil Weyregg, am 25.11.2003

Produkte / Angebote / Dienstleistungen

Reinanken, Saiblinge, Forellen, Aale, ...

Zeiten

Kontakt

Kontaktdaten von Lechner Josef und Walpurga
AdresseSteinwand 32
4852 Weyregg am Attersee
Telefon07664/2366
E-Mail-Adresse

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